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Vermieterflat: Flatrate für Vermieter
Der Beitrag für die telefonischen Rechtsberatungen zu allen Rechtsgebieten bemisst sich an der Anzahl vermieteter Wohneinheiten. Vermietete Gewerbeeinheiten bis 200 qm und unbebaute Grundstücke bis 2.000 qm gelten auch jeweils als eine Einheit. Andere vermietete Immobilien auf Anfrage.
1 - 3 vermietete Wohneinheiten + Privatbereich: umgerechnet 5,90 EUR mtl.
(Jahresbeitrag 70,80 EUR)
4 - 6 vermietete Wohneinheiten + Privatbereich: umgerechnet 6,90 EUR mtl.
(Jahresbeitrag 82,80 EUR)
7 - 10 vermietete Wohneinheiten + Privatbereich: umgerechnet 7,90 EUR mtl.
(Jahresbeitrag 94,80 EUR)
11 - 15 vermietete Wohneinheiten + Privatbereich: umgerechnet 9,90 EUR mtl.
(Jahresbeitrag 118,80 EUR)
16 - 20 vermietete Wohneinheiten + Privatbereich: umgerechnet 12,90 EUR mtl.
(Jahresbeitrag 154,80 EUR)
21 - 30 vermietete Wohneinheiten + Privatbereich: umgerechnet 15,90 EUR mtl.
(Jahresbeitrag 190,80 EUR)
31 - 50 vermietete Wohneinheiten + Privatbereich: umgerechnet 19,90 EUR mtl.
(Jahresbeitrag 238,80 EUR)
51 - 70 vermietete Wohneinheiten + Privatbereich: umgerechnet 24,90 EUR mtl.
(Jahresbeitrag 298,80 EUR)
71 - 100 vermietete Wohneinheiten + Privatbereich: umgerechnet 29,90 EUR mtl.
(Jahresbeitrag 358,80 EUR)
ab 101 vermietete Wohneinheiten + Privatbereich: Auf Anfrage
Auf Anfrage ist ab 100 EUR Jahresbeitrag eine nichtjährige Zahlungsweise vereinbar.
Informationen zu den Beiträge oder zu Häufige Fragen
Vermieterflat ist ein Angebot der Etta GmbH.
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